Private Krankenversicherung und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Kasse über die Tarifbedingungen (Anzahl bewilligter Sitzungen, Erstattungshöhe) sowie den Prozess der Antragsstellung.
Für Beihilfeberechtigte gelten die Regelungen der zuständigen Beihilfestelle.
Sie können die Kosten auch selbst tragen.
Ich orientiere mich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Die gleichen Kosten entstehen für eine Beratung per Telefon oder online.
Als Privatpraxis ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nur in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen zum sogenannten Kostenerstattungsverfahren schicke ich
Ihnen auf Nachfrage gerne zu.
Bei getrennten Eltern müssen beide Sorgeberechtigte der therapeutischen Behandlung zustimmen.